NEUE Krebsvorsorge ab 2020

Frauen zwischen 20 und 34 Jahren haben wie bisher einmal jährlich Anspruch auf eine klinische und zytologische Untersuchung mittels PAP Test oder Dünnschichtverfahren. Es ändert sich für Sie nichts.

Frauen ab 35 Jahren haben alle drei Jahre Anspruch auf eine klinische Untersuchung und ein kombiniertes Screening (Ko-Test) bestehend aus einer zytologischen Untersuchung (=Abstrich vom Muttermund) und einem Test auf genitale Infektion mit humanen Papillomaviren (HPV Test) Unabhängig davon hat jede Frau ab 20 Jahren weiterhin das Recht auf eine jährliche gynäkologische Untersuchung wie sie sie kennen nur dass bei einem unauffälligen Befund bei der Ko-Testung der Abstrich vom Muttermund nicht jährlich durchgeführt wird sondern lediglich alle drei Jahre wiederholt wird, das heißt sie selbst merken keinen Unterschied zur Untersuchung bei der "alten" Krebsvorsorge.

Information zur Datenerhebung: die bei der Krebsvorsorge auf dem Antrag zur Zytologischen Bearbeitung erhobenen Daten werden verarbeitet. Informationen hierzu finden Sie unter: www.g-ba.de/service/versicherteninformationen/